In Artikel 4 der Behindertenrechtskonvention sind die Verpflichtungen der Vertragsstaaten klar dahin definiert, dass mit der Konvention
die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung
gewährleistet und gefördert wird. Um …
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