Artikel 18 Absatz 1 der UN-Behindertenrechtskonvention erkennt das Recht von Menschen mit Behinderungen — gleichberechtigt mit anderen — auf Freizügigkeit, auf freie Wahl ihres Aufenthaltsortes und auf eine Staatsangehörigkeit an. Artikel 18 Absatz 1 wiederholt und bekräftigt die für Jedermann… Weiterlesen
Nach Artikel 18 Absatz 2 der UN-Behindertenrechtskonvention sind Kinder mit Behinderungen unverzüglich nach ihrer Geburt in ein Register einzutragen. Weiterhin haben Kinder mit Behinderungen das Recht auf einen Namen von Geburt an und das Recht, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben. Ebenso… Weiterlesen
Die besonderen Bedürfnisse behinderter Kinder behandelt die UN-Behindertenrechtskonvention in ihrem Artikel 7, in dem die Konvention anerkennt, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten beanspruchen können. Gleichzeitig verpflichtet die UN-Behindertenrechtskonvention ihre Unterzeichnerstaaten, alle erforderlichen Maßnahmen… Weiterlesen