Artikel 5 Absatz 1 der UN-Behindertenrechtskonvention enthält das Anerkenntnis, dass
Artikel 3 der UN-Behindertenrechtskonvention bestimmt allgemeinen Grundsätze, die dem Verständnis der Vorschriften der UN-Behindertenrechtskonvention dienen und bei ihrer Umsetzung heranzuziehen sind. Diese allgemeinen Grundsätze des Übereinkommens sind im Einzelnen:
Artikel 2 enthält Definitionen, die für die Auslegung und das Verständnis der entsprechenden Begriffe in den jeweiligen Artikeln der UN-Behindertenrechtskonvention heranzuziehen sind. Im Einzelnen zählen folgende Begriffe dazu:
Unter dem Begriff der Kommunikation werden alle Formen der Interaktion —… Weiterlesen