„Menschen mit Behinderungen“

Der Begriff „Menschen mit Behinderungen“ wird in Artikel 1 Satz 2 der UN-Behindertenrechtskonvention definiert. Danach bezieht sich der Begriff „Menschen mit Behinderungen“ auf Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern

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Achtung der Privatsphäre

Artikel 22 der UN-Behinderten­rechts­kon­ven­tion gewährleistet das Recht behinderter Menschen auf Privatsphäre. Nach Artikel 22 Absatz 1 der Un-Behinderten­rechts­kon­ven­tiondürfen behinderten Menschen keinen willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in ihr Privatleben, ihre Familie, ihre Wohnung, ihren Schriftverkehr oder andere Arten der Kommunikation oder ihre Ehre oder ihren Rufes ausgesetzt werden. Gegen rechtswidrige Eingriffe

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Allgemeine Grundsätze

Artikel 3 der UN-Behindertenrechtskonvention bestimmt allgemeinen Grundsätze, die dem Verständnis der Vorschriften der UN-Behindertenrechtskonvention dienen und bei ihrer Umsetzung heranzuziehen sind.Diese allgemeinen Grundsätze des Übereinkommens sind im Einzelnen: die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, seiner individuellen Autonomie, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie seiner Unabhängigkeit im Sinne

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Arbeit und Beschäftigung

Werkstatt

Artikel 27 der UN-Be­hin­der­ten­rechts­kon­ven­tion beschreibt das Recht behinderter Menschen auf Arbeit auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen. Dieses Recht auf Arbeit schließt die Möglichkeit ein, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die frei gewählt oder frei angenommen wird. Gleichzeitig spricht die UN-Behindertenrechtskonvention in Artikel 27 die staatliche Pflicht aus,

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Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch

Werkstatt

Artikel 16 Absatz 1 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Konventionsstaaten, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen vor jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch, einschließlich ihrer geschlechtsspezifischen Aspekte, zu schützen. Zu den Maßnahmen werden unter anderem Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen gezählt. Artikel 16 Absatz 2 der UN-Behindertenrechtskonvention

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Barrierefreiheit

Ampel

Artikel 21 der UN-Behindertenrechtskonvention erkennt u.a. das Recht von behinderten Menschen an, sich Informationen und Gedankengut frei zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. In ihrem Artikel 9 Absatz 1 verpflichtet die UN-Behindertenrechtskonvention ihre Unterzeichnerstaaten, geeignete Maßnahmen zu treffen, um für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen den Zugang zur physischen

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Begriffsbestimmungen

Handicap Pictogramme

Artikel 2 enthält Definitionen, die für die Auslegung und das Verständnis der entsprechenden Begriffe in den jeweiligen Artikeln der UN-Behindertenrechtskonvention heranzuziehen sind. ImEinzelnen zählen folgende Begriffe dazu: Kommunikation Unter dem Begriff der Kommunikation werden alle Formen der Interaktion – einschließlich der speziell für Menschen mit Behinderungen geeigneten – verstanden, insbesondere

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Bewusstseinsbildung

Artikel 8 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten zu sofortigen, wirksamen und geeigneten Maßnahmen der Bewusstseinsbildung. Ziel ist es, in der Gesellschaft das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass Klischees, Vorurteile und schädliche Praktiken

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Bildung

Integration - Inklusion

Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention erkennt das Recht behinderter Menschen auf Bildung an. Diese Regelung wiederholt und bekräftigt die Regelungen des Artikels 13 des UN-Sozialpakts, der Artikel 28 und 29 der UN-Kinderrechtskonvention sowie des Artikels 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Ausgehend vom Prinzip der Gleichberechtigung gewährleistet die UN-Behindertenrechtskovention damit ein

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Definition von Behinderung

Rollstuhl-Basketball

Viele in dem Übereinkommen über Rechte von Menschen mit Behinderungen aufgeführten Rechte finden sich bereits als allgemeine Menschenrechte in anderen Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen. Darüber hinaus enthält die Behindertenrechtskonvention ganz speziell auf behinderte Menschen abgestimmte Richtlinien. Wie der Name schon sagt, enthält das Übereinkommen Bestimmungen für Menschen mit Behinderungen –

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