Artikel 17 der UN-Behindertenrechtskonvention bekräftigt, dass jeder Mensch mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen das Recht auf Achtung seiner körperlichen und seelischen Unversehrtheit hat. Diese Regelung bezieht sich auf Behandlungen von Menschen mit Behinderungen ohne ihre Einwilligung.
Nach den Prinzipien des …
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