Der Zweck der UN-Behindertenrechtskonvention

Artikel 1 Satz 1 der UN-Behindertenrechtskonvention beschreibt den Zweck des Übereinkommens. Danach will das Übereinkommen den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch Menschen mit Behinderungen fördern, schützen und gewährleisten.

Artikel 1 – Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.

Eine besondere Bedeutung hat das Thema Bewusstseinsbildung bei der Teilhabe der behinderten Menschen. So soll den behinderten Menschen es möglich sein, alle die Einrichtungen zu besuchen und Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, die den nicht behinderten Menschen offenstehen. Um das zu erreichen, besteht ein Anspruch auf jede dafür notwendige Unterstützung – überall und von jeder Institution. Das Ziel der Behindertenrechtskonvention ist kein Endpunkt, an dem alle Bedingungen erfüllt sind, sondern es besteht in einer immerwährenden Weiterentwicklung und Überprüfung der Teilhabe. Mit der gesellschaftlichen Entwicklung geht im Idealfall die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in gleichem Maße einher. Die Zeiten, in der Menschen mit Behinderungen mehr oder weniger Objekte staatlicher Bevormundung und Fürsorge waren, sind mit der Verabschiedung der Behindertenrechtskonvention vorbei. In der Verwirklichung eines menschenwürdigen und selbstbestimmten Lebens innerhalb einer inklusiven Gesellschaft liegt der Kern des Übereinkommens.

Die Umsetzung der Konvention hört nicht nach der Berücksichtigung in der Gesetzgebung auf. Vielmehr müssen ein selbstbestimmtes Leben, Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen durch Maßnahmen und Projekte nicht nur gefördert, sondern auch ermöglicht werden. Über den öffentlich-rechtlichen Bereich bis zu dem kleinsten privaten und familiären Rahmen sollen die Grundsätze der Inklusion sich durchsetzen.

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