Start der inklusiven Schule?

Kinder

Wie das Niedersächsische Kultusministerium am 7. August 2013 bekannt gegeben hat, sollen die Rahmenbedingungen für die Inklusion verbessert werden.

Mit Beginn des kommenden Schuljahres startet die inklusive Schule. Bereits im März des vergangenen Jahres ist das Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule im Niedersächsischen Landtag beschlossen worden. Danach ist für das Schuljahr 2013/14 Folgendes vorgesehen:

  • Die Grundschulen nehmen zum Schuljahr 2013/2014 alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Lernen im 1. Schuljahr auf. Alle anderen Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf werden an allgemeinen Grundschulen unterrichtet, wenn ihre Erziehungsberechtigten dies wünschen.
  • In den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ werden ab dem Schuljahr 2013/2014 aufsteigend mit dem 1. Schuljahr keine Schülerinnen und Schüler mehr im Primarbereich aufgenommen.
  • Weiterführende Schulen nehmen zum neuen Schuljahr aufsteigend mit dem 5. Jahrgang Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in allen Förderschwerpunkten in den Sekundarbereich I auf, sofern dies dem Elternwunsch entspricht.
  • Die Einrichtung von Schwerpunktschulen ist für einen Übergangszeitraum bis 2018 möglich.

Für die Umsetzung der Inklusion stellt die Niedersächsische Landesregierung in den kommenden vier Jahren bis zu 550 Millionen Euro zur Verfügung:

  • Für diverse Maßnahmen der sonderpädagogischen Förderung stellt das Land bereits jährlich rund 84 Millionen Euro (336 Mio. Euro bis 2017) für Integrationsklassen, Mobile Dienste, die sonderpädagogische Grundversorgung, die Zusammenarbeit zwischen Grund- und Förderschulen und Sprachsonderunterricht zur Verfügung.
  • Bis 2017 erhöht die Niedersächsische Landesregierung die finanziellen Mittel für Lehrkräfte sowie pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um weitere ca. 200 Millionen Euro. Damit werden zusätzlich 1.640 Vollzeitlehrereinheiten für die Umsetzung der inklusiven Schule zur Verfügung gestellt. Zum Schuljahresbeginn 2013/2014 kommen zunächst 145 weitere Vollzeitlehrereinheiten hinzu.
  • Im Bereich Fort- und Weiterbildung plant die rot-grüne Landesregierung, rund 6,4 Millionen Euro für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung zu investieren. Um die Lehrkräfte im Zuge der inklusiven Schule zu unterstützen, wurden u. a. berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte aufgelegt. Hinzu kommen sollen z.B. in den nächsten Jahren Sprintstudiengänge zum Erwerb von sonderpädagogischen Ergänzungsqualifikationen.

Die Niedersächsische Kultusministerin sieht darin zwar gute Rahmenbedingungen, betont aber deutlich, dass von der Landesregierung die Umsetzung der Inklusion immer als ein Prozess verstanden worden ist. So sollen die nun tatsächlich getroffenen Maßnahmen intensiv beobachtet werden, um möglichen Nachbesserungsbedarf zu erkennen.

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