Digitale Barrierefreiheit

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Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT) ist seit dem 24. Juni 2020 online. Das ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gegeben worden. Als unabhängige Prüfstelle ist die BFIT zuständig für die digitale Barrierefreiheit von Ämtern und Behörden. Maßgebend dabei ist eine europäische Richtlinie über „den barrierefreien Zugang zu den Webseites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen“ (Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom26. Oktober 2016). Auf die Umsetzung dieser Richtlinie ist das Hauptaugenmerk der Überwachungsstelle gerichtet. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten und barrierefreien Zugang zu Webseiten und anderen mobilen Anwendungen zu ermöglichen. Allerdings bezieht sich diese Aufgabe lediglich auf öffentliche Stellen.

Gerade wenn Menschen mit Behinderungen sich die digitale Welt erobern möchten, ist der Zugang meistens nicht ohne Hilfsmittel realisierbar. Darunter fallen vor allem spezielle Software für Eingabe oder Vergrößerung, aber auch ein Screenreader oder Braillezeilen. Eingesetzt werden können diese Hilfsmittel normalerweise nur unter besonderen digitalen Voraussetzungen. Ansonsten sind die Daten für ihre Nutzer nicht wahrnehmbar, verständlich bzw. bedienbar. Zu Schwierigkeiten kann es bei Menschen mit Behinderungen kommen, wenn eine Untertitelung oder Audiodeskription bei Videos fehlt. Aber auch unzureichende Kontraste beim Layout oder kein valides HTML können eine digitale Barriere darstellen.

Da alle öffentlichen Stellen verpflichtet sind, bis spätestens zum 23. September 2020 eine Erklärung zu veröffentlichen, die Auskunft gibt über die Barrierefreiheit ihrer jeweiligen Internetpräsenz, hat es die Prüfstelle für sinnvoll erachtet, für alle betroffenen Ämter eine Mustererklärung zur Verfügung zu stellen. Auf der nun zugänglichen Internetseite der BFIT werden die verpflichtenden Punkte der Erklärung aufgeführt und zusätzlich ein Feedback-Mechanismus, der die Bereiche Website, Internetpräsenz, App und Intranet betrifft, abrufbar zur Verfügung gestellt.

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