Der Zweck der UN-Behindertenrechtskonvention

Artikel 1 Satz 1 der UN-Behindertenrechtskonvention beschreibt den Zweck des Übereinkommens. Danach will das Übereinkommen den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch Menschen mit Behinderungen fördern, schützen und gewährleisten. Artikel 1 – ZweckZweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch

Weiterlesen

Folter und Menschenversuche

Artikel 15 der UN-Behindertenrechtskonvention garantiert die Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe. Die UN-Behindertenrechtskonventin wiederholt und bekräftigt damit für behinderte Menschen das bereits für Jedermann in Artikel 7 des UN-Zivilpaktes und in Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie in der UN-Antifolterkonvention festgeschriebene Verbot

Weiterlesen

Frauen mit Behinderungen

We Can Do It!

In Artikel 6 Absatz 1 der UN-Behindertenrechtskonvention wird anerkannt, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen mehrfachen Diskriminierungen ausgesetzt sind. In dieser Bestimmung verdeutlicht macht die UN-Behindertenrechtskonvention, dass Frauen mit Behinderungen aufgrund des Kriteriums der Behinderung und des Kriteriums des Geschlechts mehrfach benachteiligt werden. Die Vorschrift des Artikel 6 der UN-Behindertenrechtskonvention

Weiterlesen

Freiheit und Sicherheit der Person

LG Bremen

Nach Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der UN-Behindertenrechtskonvention genießen Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit. Diese Regelung wiederholt und bekräftigt in Artikel 9 des UN-Zivilpaktes und Artikels 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte für jedermann getroffenen Regelungen. Nach Artikel 14 Absatz 1

Weiterlesen

Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit

Reisepass

Artikel 18 Absatz 1 der UN-Behindertenrechtskonvention erkennt das Recht von Menschen mit Behinderungen – gleichberechtigt mit anderen – auf Freizügigkeit, auf freie Wahl ihres Aufenthaltsortes und auf eine Staatsangehörigkeit an. Artikel 18 Absatz 1 wiederholt und bekräftigt die für Jedermann geltenden Regelungen des Artikels 12 des UN-Zivilpaktes sowie der Artikel

Weiterlesen

Gebärdensprache

Artikel 21 der UN-Behindertenrechtskonvention erkennt das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit an, einschließlich der Freiheit, sich Informationen und Gedankengut zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. Artikel 21 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Konventionsstaaten, geeignete Maßnahmen zu treffen, damit Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit

Weiterlesen

Geburtsregister und Namensrecht

Nach Artikel 18 Absatz 2 der UN-Behindertenrechtskonvention sind Kinder mit Behinderungen unverzüglich nach ihrer Geburt in ein Register einzutragen. Weiterhin haben Kinder mit Behinderungen das Recht auf einen Namen von Geburt an und das Recht, eine Staatsangehörigkeit zu erwerben. Ohne Namen und mit fehlender Eintragung ist eine Person für den

Weiterlesen

Gesundheitssorge

Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention beschreibt das Recht behinderter Menschen auf den Genuss des erreichbaren Höchstmaßes an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung. Diese Regelungen wiederholen und bekräftigen die bereits für Jedermann aufgestellten Regelungen des Artikels 12 des UN-Sozialpakts, des Artikels 24 der UN-Kinderrechtskonvention und des Artikels 12 der UN-Frauenrechtskonvention. Im

Weiterlesen

Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung

CDU-Wahlplakat

Artikel 5 Absatz 1 der UN-Behindertenrechtskonvention enthält das Anerkenntnis, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, vom Gesetz gleich zu behandeln sind, ohne Diskriminierung Anspruch auf den gleichen Schutz durch das Gesetz und gleiche Vorteile durch das Gesetz haben. Diese Vorschrift wiederholt und bekräftigt damit die bereits im Internationalen

Weiterlesen

Humanitäre Notlagen

Erdbeben

Artikel 11 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um in Gefahrensituationen den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen im Einklang mit ihren Verpflichtungen nach dem Völkerrecht zu gewährleisten. Das Gleiche gilt für bewaffnete Konflikte und humanitäre Notlagen. Auch im Falle von Naturkatastrophen haben die

Weiterlesen

Sie sind derzeit offline!