Artikel 1 Satz 1 der UN-Behindertenrechtskonvention beschreibt den Zweck des Übereinkommens. Danach will das Übereinkommen den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch Menschen mit Behinderungen fördern, schützen und gewährleisten. Artikel 1 – ZweckZweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch
WeiterlesenDer Zweck der UN-Behindertenrechtskonvention
