UN-Behindertenrechtskonvention

Rollstuhl

Das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (Convention on the Rights of Persons with Disabilities – CRPD) ist ein Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, das am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen wurde und am 3. Mai 2008 in Kraft getreten ist.

Die UN-Behindertenrechtskonvention beinhaltet – neben der Bekräftigung allgemeiner Menschenrechte auch für behinderte Menschen – eine Vielzahl spezieller, auf die Lebenssituation behinderter Menschen abgestimmter Regelungen.

Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen die UN-Behindertenrechtskonvention näher vorstellen:


  • CRPD – Historie
  • CRPD – Inhalte
  • CRPD – Institutionen
  • CRPD – Vertragstexte
  • CRPD – Weiterführende Informationen

CRPD – Historie

Geschichte und Entwicklung der UN-Behindertenrechtskonvention

Rollstuhl

Die Behindertenrechtskonvention im historischen Kontext

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist das erste universelle Rechtsinstrument, das bestehende Menschenrechte, bezogen auf die Lebenssituation behinderter Menschen, konkretisiert. Es würdigt Behinderung als Teil der Vielfalt menschlichen […]

Weiterlesen…

Die Behindertenrechtskonvention und die Europäische Union

Der Großteil der EU-Mitgliedstaaten hat die UN-Behinderten­rechts­konvention am 30. März 2007 gezeichnet. Daneben hat auch die Europäische Gemeinschaft das Übereinkommen auf der Grundlage eines Beschlusses […]

Weiterlesen…

Die Entstehung des Fakultativprotokolls

Das Fakultativprotokoll ergänzt das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung vom 13. Dezember 2006 – die UN-Behinderten­rechts­konvention. Das Fakultativprotokoll liegt ebenso wie das […]

Weiterlesen…

Regierungsviertel Berlin

In-Kraft-treten der Konvention

Die Behindertenrechtskonvention ist als Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet worden. Sie […]

Weiterlesen…

Rahmenbestimmungen für die Herstellung der Chancengleichheit für behinderte Menschen

Nach dem Internationalen Jahr der Menschen mit Behinderungen 1981 haben sich die Vereinten Nationen dazu entschlossen, ein "Weltaktionsprogramm für behinderte Menschen" im darauffolgenden Jahr (d.h. […]

Weiterlesen…

Verhandlungen zur UN-Behindertenrechtskonvention

Die rechtlich verbindlichen Menschenrechtsverträge der Vereinten Nationen gelten zwar für jeden Menschen, einschließlich der Menschen mit Behinderungen. Eine von den Vereinten Nationen in Auftrag gegebene […]

Weiterlesen…

Vom Weltaktionsprogramm und den Rahmenbestimmungen zur Behindertenrechtskonvention

Neben dem 1982 verabschiedeten "Weltaktionsprogramm für Menschen mit Behinderungen" und den "Rahmenbestimmungen für die Herstellung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen" aus dem Jahr 1993 […]

Weiterlesen…

UN-Flagge

Vorläufer der Behindertenrechtskonvention

Bereits vor der Verabschiedung der Behindertenrechtskonvention durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 13. Dezember 2006 haben grundlegende Übereinkommen existiert, die u.a. auch die Rechte […]

Weiterlesen…


CRPD – Inhalte

Regelungen und Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention

„Menschen mit Behinderungen“

Der Begriff "Menschen mit Behinderungen" wird in Artikel 1 Satz 2 der UN-Behindertenrechtskonvention definiert. Danach bezieht sich der Begriff "Menschen mit Behinderungen" auf Menschen, die […]

Weiterleen…

Achtung der Privatsphäre

Artikel 22 der UN-Behinderten­rechts­kon­ven­tion gewährleistet das Recht behinderter Menschen auf Privatsphäre. Nach Artikel 22 Absatz 1 der Un-Behinderten­rechts­kon­ven­tiondürfen behinderten Menschen keinen willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen […]

Weiterleen…

Allgemeine Grundsätze

Artikel 3 der UN-Behindertenrechtskonvention bestimmt allgemeinen Grundsätze, die dem Verständnis der Vorschriften der UN-Behindertenrechtskonvention dienen und bei ihrer Umsetzung heranzuziehen sind.Diese allgemeinen Grundsätze des Übereinkommens […]

Weiterleen…

Werkstatt

Arbeit und Beschäftigung

Artikel 27 der UN-Be­hin­der­ten­rechts­kon­ven­tion beschreibt das Recht behinderter Menschen auf Arbeit auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen. Dieses Recht auf Arbeit schließt die Möglichkeit […]

Weiterleen…

Werkstatt

Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch

Artikel 16 Absatz 1 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Konventionsstaaten, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um Menschen mit Behinderungen vor jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und […]

Weiterleen…

Ampel

Barrierefreiheit

Artikel 21 der UN-Behindertenrechtskonvention erkennt u.a. das Recht von behinderten Menschen an, sich Informationen und Gedankengut frei zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben. In ihrem […]

Weiterleen…

Handicap Pictogramme

Begriffsbestimmungen

Artikel 2 enthält Definitionen, die für die Auslegung und das Verständnis der entsprechenden Begriffe in den jeweiligen Artikeln der UN-Behindertenrechtskonvention heranzuziehen sind. ImEinzelnen zählen folgende […]

Weiterleen…

Bewusstseinsbildung

Artikel 8 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten zu sofortigen, wirksamen und geeigneten Maßnahmen der Bewusstseinsbildung. Ziel ist es, in der Gesellschaft das Bewusstsein für Menschen […]

Weiterleen…

Integration - Inklusion

Bildung

Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention erkennt das Recht behinderter Menschen auf Bildung an. Diese Regelung wiederholt und bekräftigt die Regelungen des Artikels 13 des UN-Sozialpakts, der […]

Weiterleen…

Rollstuhl-Basketball

Definition von Behinderung

Viele in dem Übereinkommen über Rechte von Menschen mit Behinderungen aufgeführten Rechte finden sich bereits als allgemeine Menschenrechte in anderen Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen. Darüber […]

Weiterleen…

Der Zweck der UN-Behindertenrechtskonvention

Artikel 1 Satz 1 der UN-Behindertenrechtskonvention beschreibt den Zweck des Übereinkommens. Danach will das Übereinkommen den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch […]

Weiterleen…

Folter und Menschenversuche

Artikel 15 der UN-Behindertenrechtskonvention garantiert die Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe. Die UN-Behindertenrechtskonventin wiederholt und bekräftigt damit für behinderte […]

Weiterleen…

We Can Do It!

Frauen mit Behinderungen

In Artikel 6 Absatz 1 der UN-Behindertenrechtskonvention wird anerkannt, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen mehrfachen Diskriminierungen ausgesetzt sind. In dieser Bestimmung verdeutlicht macht die […]

Weiterleen…

LG Bremen

Freiheit und Sicherheit der Person

Nach Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a der UN-Behindertenrechtskonvention genießen Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit. Diese Regelung […]

Weiterleen…

Reisepass

Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit

Artikel 18 Absatz 1 der UN-Behindertenrechtskonvention erkennt das Recht von Menschen mit Behinderungen – gleichberechtigt mit anderen – auf Freizügigkeit, auf freie Wahl ihres Aufenthaltsortes […]

Weiterleen…

Gebärdensprache

Artikel 21 der UN-Behindertenrechtskonvention erkennt das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit an, einschließlich der Freiheit, sich Informationen und Gedankengut zu beschaffen, […]

Weiterleen…

Geburtsregister und Namensrecht

Nach Artikel 18 Absatz 2 der UN-Behindertenrechtskonvention sind Kinder mit Behinderungen unverzüglich nach ihrer Geburt in ein Register einzutragen. Weiterhin haben Kinder mit Behinderungen das […]

Weiterleen…

Gesundheitssorge

Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention beschreibt das Recht behinderter Menschen auf den Genuss des erreichbaren Höchstmaßes an Gesundheit ohne Diskriminierung aufgrund von Behinderung. Diese Regelungen wiederholen […]

Weiterleen…

CDU-Wahlplakat

Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung

Artikel 5 Absatz 1 der UN-Behindertenrechtskonvention enthält das Anerkenntnis, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind,vom Gesetz gleich zu behandeln sind,ohne Diskriminierung Anspruch auf […]

Weiterleen…

Erdbeben

Humanitäre Notlagen

Artikel 11 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um in Gefahrensituationen den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen im […]

Weiterleen…

Integration - Inklusion

Inklusion

In der Behindertenrechtskonvention geht es nicht mehr um die Integration von "Ausgegrenzten", sondern darum, von vornherein allen Menschen die uneingeschränkte Teilnahme an allen Aktivitäten möglich […]

Weiterleen…

Innerstaatliche Durchführung und Überwachung

Artikel 33 der UN-Behin­derten­rechts­konven­tion stellt verfahrensmäßige Anforderungen an die Umsetzung des Übereinkommens auf nationaler Ebene auf. Nach Artikel 33 Absatz 1 der Konvention haben bestimmen […]

Weiterleen…

Internationale Zusammenarbeit

Mit Artikel 32 anerkennen die Vertragsstaaten der UN-Behinderten­rechts­konvention die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit und ihrer Förderung zur Unterstützung einzelstaatlicher Anstrengungen zur Umsetzung der Behinderten­rechts­konvention. Die […]

Weiterleen…

Disability

Kinder mit Behinderung

Die besonderen Bedürfnisse behinderter Kinder behandelt die UN-Behindertenrechtskonvention in ihrem Artikel 7, in dem die Konvention anerkennt, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern […]

Weiterleen…

Körperliche Unversehrtheit

Artikel 17 der UN-Behindertenrechtskonvention bekräftigt, dass jeder Mensch mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen das Recht auf Achtung seiner körperlichen und seelischen Unversehrtheit hat. Diese Regelung […]

Weiterleen…

Meinungsfreiheit und Informationszugang

Artikel 21 der UN-Behindertenrechtskonvention erkennt das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit an, einschließlich der Freiheit, sich Informationen und Gedankengut zu beschaffen, […]

Weiterleen…

Behindertenparkplatz

Persönliche Mobilität

Artikel 20 der UN-Behindertenrechtskonvention zielt darauf, die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderungen mit größtmöglicher Unabhängigkeit im Sinne von Selbstbestimmung sicherzustellen und verpflichtet die Vertragsstaaten […]

Weiterleen…

Progressive Realisierung

In Artikel 4 der Behindertenrechtskonvention sind die Verpflichtungen der Vertragsstaaten klar dahin definiert, dass mit der Konvention die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für […]

Weiterleen…

Recht auf Leben

Artikel 10 der UN-Behindertenrechtskonvention bekräftigt das angeborene Recht eines jeden Menschen auf Leben. Damit greift die UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 6 des UN-Zivilpakt und Artikel 3 der […]

Weiterleen…

BGB von 1896

Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit

Artikel 12 Absatz 1 der UN-Behindertenrechtskonvention enthält die Garantie, dass Menschen mit Behinderungen das Recht haben, überall als Rechtssubjekt anerkannt zu werden. Die UN-Behindertenrechtskonvention garantiert […]

Weiterleen…

Rehabilitation

Artikel 26 der UN-Behin­der­ten­rechts­kon­ven­tion beschreibt die staatliche Pflicht, umfassende Habilitations- und Rehabilitationsdienste und Rehabilitationsprogramme zu organisieren, zu stärken und zu erweitern, insbesondere auf dem Gebiet […]

Weiterlesen…

Schattenübersetzung

Die offizielle deutschsprachige Übersetzung der Behindertenrechtskonvention ist ein gemeinsames Werk der Staaten Schweiz, Österreich, Liechtenstein und Deutschland. An dieser verbindlichen Version haben einige Betroffenen und […]

Weiterlesen…

Team Spirit 2447163 1920

Schutz von Ehe und Familie

Artikel 23 der UN-Behinderten­rechts­konven­tion verpflichtet die Vertragsstaaten wirksame und geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung […]

Weiterlesen…

Hand

Soziale Sicherheit

In Artikel 28 Absatz 1 erkennt die UN-Be­hin­der­ten­rechts­kon­ven­tion das Recht behinderter Menschen auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und ihre Familien sowie die staatliche Pflicht […]

Weiterlesen…

Bundeskanzleramt

Staatenverpflichtungen

Artikel 4 Absatz 1 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichten die Vertragsstaaten, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundrechte für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund […]

Weiterlesen…

Statistik und Datensammlung

Artikel 31 der UN-Be­hin­der­ten­rechts­kon­ven­tion schreibt den Vertragsstaaten die Sammlung geeigneter Informationen vor, einschließlich statistischer Angaben und Forschungsdaten. Diese Datensammlung soll es ermöglichen, politische Konzepte zur […]

Weiterlesen…

Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben

In Artikel 29 garantiert die UN-Be­hin­der­ten­rechts­kon­ven­tion behinderten Menschen die politischen Rechte und die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen beanspruchen zu können. Gleichzeitig beschreibt die Konvention […]

Weiterlesen…

Teilnahme am kulturellen Leben

Artikel 30 Absatz 1 der UN-Be­­hin­­der­­ten­­rechts­­kon­­ven­­tion anerkennen die Vertragsstaaten das Recht von Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzuhaben. Diese Regelung wiederholt […]

Weiterlesen…

Rollstuhl-Basketball

Unabhängige Lebensführung

Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention erkennt das Recht von Menschen mit Behinderungen an, mit den gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben. Dabei […]

Weiterlesen…

Zugang zur Justiz

Artikel 13 Absatz 1 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen einen wirksamen Zugang zur Justiz zu gewährleisten. Ausdrücklich benennt Artikel […]

Weiterlesen…

Ampel

Zugänglichkeit

In ihrem Artikel 9 Absatz 1 verpflichtet die UN-Behindertenrechtskonvention ihre Unterzeichnerstaaten, geeignete Maßnahmen zu treffen, um für Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen den Zugang […]

Weiterlesen…


CRPD – Institutionen

Institutionen und Verfahren der UN-Behindertenrechtskonvention

Sitzungssaal UN-Menschenrechtsrat

Ausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen

Der Ausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen (Committee on the Rights of Persons with Disabilities – CRPD) hat seine Grundlage in Artikel […]

Weiterlesen…

Regierungsviertel Berlin

Behindertenbeauftragter

Die Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen wird seit dem 1. Mai 2002 durch das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz, […]

Weiterlesen…


CRPD – Vertragstexte

Texte zur UN-Behindertenrechtskonvention

UN-Flagge

Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Die Vertragsstaaten dieses Protokolls haben Folgendes vereinbart: Artikel 1 (1) Jeder Vertragsstaat dieses Protokolls ("Vertragsstaat") anerkennt die Zuständigkeit des Ausschusses für die Rechte von Menschen […]

Weiterlesen…

UN-Flagge

Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Präambel Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens – unter Hinweis auf die in der Charta der Vereinten Nationen verkündeten Grundsätze, denen zufolge die Anerkennung der Würde und […]

Weiterlesen…


CRPD – Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen zur UN-Behindertenrechtskonvention

Betriebliches Eingliederungsmanagement Schwerbehinderter

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben dementsprechend alle Anspruch auf den gleichen Schutz und die gleichen Vorteile durch das Gesetz. Das gilt […]

Weiterlesen…

Bildquellen:

Sie sind derzeit offline!